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   BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24   

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BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24 (https://dejure.org/2024,4563)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24 (https://dejure.org/2024,4563)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 2024 - 204 StObWs 58/24 (https://dejure.org/2024,4563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    EMRK Art. 6 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1; StVollzG § 116 Abs. 1
    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Rechtsbeschwerdeinstanz, Prozesskostenhilfe, Rechtliches Gehör, Verfahrensrüge, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Entscheidungsreife, Strafgefangener, Geänderte Rechtsauffassung, ...

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • RG, 11.11.1922 - I 90/22

    Eisenbahnfracht; Kleinbahnen

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
    Mit Verfügung vom 01.07.2022 stellte die damalige Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer fest, dass über den verfahrensgegenständlichen Antrag erst im Zusammenhang mit der Entscheidung im Verfahren Az. 2 StVK 90/22 entschieden werde.

    Mit Verfügung vom 04.01.2024 stellte der neue Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer fest, dass er eine Vorgreiflichkeit des Verfahrens Az. 2 StVK 90/22 nicht sehe und die Sache für entscheidungsreif halte.

    Diese sei für ihn zu diesem Zeitpunkt überraschend gekommen, da eine Entscheidung in Verfahren Az. 2 StVK 90/22 noch nicht vorgelegen habe.

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
    Die gerichtliche (Fürsorge-)Pflicht zum konkreten Hinweis auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte, die der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient, konkretisiert nicht nur den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 20 Abs. 3 GG), sondern zugleich den allgemein geltenden Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, wie er verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 1 GG normiert ist (ständ. Rspr., z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 24, Beschlüsse vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 35 f. = BVerfGE 86, 133 ff., und vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7 = BVerfGE 84, 188 ff., jeweils m.w.N.).

    Als entscheidungserhebliche Gesichtspunkte kommen sowohl tatsächliche (BVerfG, Beschluss vom 29.05.1991, a. a. O., juris Rn. 7; OLG München, Beschlüsse vom 31.07.2012 - 4 Ws 134/12 [R] -, juris Rn. 13, und - 4 Ws 133/12 [R] -, juris Rn. 12) als auch rechtliche (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, a. a. O., juris Rn. 35 f., jeweils m.w.N.) in Betracht (KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 5 Ws 55/19 Vollz -, juris Rn. 20).

  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3 m.w.N., und vom 04.03.2016 - 2 BvR 550/15, juris Rn. 4).

    Angesichts einer verbreiteten Praxis der Gerichte, Strafgefangenen die Stellungnahme der Gegenseite wegen deren rein rechtsbezogenen Inhalts oder wegen aus sonstigen Gründen unterstellter mangelnder Entscheidungserheblichkeit möglicher Erwiderungen regelmäßig nicht zur Kenntnis zu geben, hat das Bundesverfassungsgericht hierauf mehrfach hingewiesen (vgl. die Nachweise bei BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
    Die gerichtliche (Fürsorge-)Pflicht zum konkreten Hinweis auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte, die der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient, konkretisiert nicht nur den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 20 Abs. 3 GG), sondern zugleich den allgemein geltenden Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, wie er verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 1 GG normiert ist (ständ. Rspr., z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 24, Beschlüsse vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 35 f. = BVerfGE 86, 133 ff., und vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7 = BVerfGE 84, 188 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
    Die gerichtliche (Fürsorge-)Pflicht zum konkreten Hinweis auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte, die der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient, konkretisiert nicht nur den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 20 Abs. 3 GG), sondern zugleich den allgemein geltenden Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, wie er verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 1 GG normiert ist (ständ. Rspr., z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 24, Beschlüsse vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 35 f. = BVerfGE 86, 133 ff., und vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7 = BVerfGE 84, 188 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (BVerfG, Beschluss vom 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
    Dies gilt - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.02.1994 - 1 BvR 765/89 -, juris) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.
  • BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15

    Rechtliches Gehör zu Stellungnahmen der Gegenseite ist vor Zugang einer

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3 m.w.N., und vom 04.03.2016 - 2 BvR 550/15, juris Rn. 4).
  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 55/19

    Widerruf von Vollzugslockerungen bei Verdacht einer Straftat

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
    Als entscheidungserhebliche Gesichtspunkte kommen sowohl tatsächliche (BVerfG, Beschluss vom 29.05.1991, a. a. O., juris Rn. 7; OLG München, Beschlüsse vom 31.07.2012 - 4 Ws 134/12 [R] -, juris Rn. 13, und - 4 Ws 133/12 [R] -, juris Rn. 12) als auch rechtliche (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, a. a. O., juris Rn. 35 f., jeweils m.w.N.) in Betracht (KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 5 Ws 55/19 Vollz -, juris Rn. 20).
  • KG, 15.08.2013 - 2 Ws 389/13

    Rechtliches Gehör im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
    Ein solcher (möglicher) Verfahrensverstoß ist neben den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten ein weiterer Zulassungsgrund (KG, Beschluss vom 15.08.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz -, juris Rn. 11).
  • OLG München, 31.07.2012 - 4 Ws 133/12

    Strafvollzugssache: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überraschungsentscheidung;

  • EGMR, 18.10.2007 - 12316/04

    ASNAR c. FRANCE

  • EGMR, 03.07.2008 - 20728/05

    VOKOUN c. REPUBLIQUE TCHEQUE

  • OLG München, 31.07.2012 - 4 Ws 134/12

    Strafvollzugssache: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überraschungsentscheidung;

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